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   AG Cloppenburg, 23.02.2001 - 17 C 253/00 (XVIII)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13297
AG Cloppenburg, 23.02.2001 - 17 C 253/00 (XVIII) (https://dejure.org/2001,13297)
AG Cloppenburg, Entscheidung vom 23.02.2001 - 17 C 253/00 (XVIII) (https://dejure.org/2001,13297)
AG Cloppenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 17 C 253/00 (XVIII) (https://dejure.org/2001,13297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG
    Zusendung von Gewinnmitteilungen durch ein gewerblich tätiges Unternehmen; Übersendung des Gewinns gegen eine Vorab-Kostenpauschale

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine pauschalen Kosten für Erfüllung von Gewinnzusagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusendung von Gewinnmitteilungen durch ein gewerblich tätiges Unternehmen; Übersendung des Gewinns gegen eine Vorab-Kostenpauschale

  • haerting.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Reise/Gewinnzusage / AGB-Klausel

Besprechungen u.ä.

  • dr-schulte.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sie haben gewonnen! Oder doch nicht?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus AG Cloppenburg, 23.02.2001 - 17 C 253/00
    Eine Anwendung des Gesetzes ist schon dann zu bejahen, wenn eine Bestimmung vorliegt, die für den Verwendungsgegner erkennbar vorvertragliche Beziehungen regeln soll (BGH NJW 1996, 2574).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Die Unwirksamkeit ergibt sich allerdings nicht aus dem AGB-Recht (so aber LG Braunschweig IPrax, 2002, 213, 215; AG Cloppenburg, NJW-RR 2001, 1274 f), sondern § 661 a BGB verdrängt die Vorschriften der §§ 305 ff BGB bzw. des AGBG schon deswegen, weil zur Bestimmung über Bestehen und Inhalt des Anspruchs nach dem Gesetzeswortlaut nur auf den Eindruck der Mitteilung abgestellt werden darf.
  • LG Hannover, 06.08.2002 - 18 S 2003/01

    Gewinnzusage ausländischer Firmen (§ 661 a BGB) Zuständigkeit der deutschen

    Aus den von der Beklagten im vorliegenden Verfahren vorgelegten unveröffentlichten Entscheidungen verschiedener Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. AG Heinzberg, NJW-RR 2001, 1274; AG Cloppenburg, NJW-RR 2001, 1274 und LG Wuppertal, NJW-RR 2001, 1275) ergibt sich, dass die Problematik der internationalen Zuständigkeit kontrovers beurteilt wird.
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